Wirtschaftssenator Harald Wolf legte dem Senat am 22. September 2009 eine Neuregelung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vor, in dem als Kern ein Mindestentgelt von 7,50 Euro je Stunde für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesichert wird. Damit wird nach eingehender rechtlicher Prüfung mehr als ein Jahr nach dem sogenannten Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofes ein Weg beschritten, der in großen Teilen Tarifbindung und als Untergrenze der Entlohnung die von einer breiten politischen Bewegung geforderten 7,50 Euro als Stunden-Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen gewährleistet. Finden sie hier weitere Initiativen der Linken zur Tariftreue in den Landtagen.
