22.03.2007
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Gesetzentwurf - Drucksache 16/4805
Das Gesetz zur Regelung der erwerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
(AÜG) folgt dem Grundsatz ‚Glei-cher Lohn für gleiche Arbeit'. Zwei im
Gesetz enthaltene Ausnahmeoptionen von dieser Regel laufen diesem
Grundsatz zuwider und sollen daher gestrichen werden.