Die Vorgeschichte
Jährlich vergibt die öffentliche Hand Aufträge für Waren und Dienstleistungen in Höhe von 360 Mrd. Euro. Wenn die ca. 30.000 Vergabestellen die gesetzlichen Spielräume nutzen würden, könnte ein riesiger Nachhaltigkeitsschub erreicht werden. Menschenrechte, gerechte Löhne Arbeitsstandards, Ressourceneinsparung und Klimafreundlichkeit – all das ließe sich auf dem Bau, beim Kauf von Pflastersteinen, von Uniformen, Krankenhauskitteln oder Computern oder auch beim Wach- und Schließdienst durchsetzen. Energieeffiziente Beschaffung und die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten wie auch gerechte Löhne würden nicht zuletzt dazu beitragen, die leeren öffentlichen Kassen zu entlasten.
Das Rüffert-Urteil hatte die Kernforderung von Vergabegesetzen, dass private Firmen örtliche Tarifverträge einhalten müssen 2008 kassiert. Der Bund hatte bei der Überarbeitung des Vergaberechts lediglich eine Kann-Regelung für soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe festgeschrieben. Deshalb waren jetzt die Länder gefordert den Freiraum auszufüllen und es kam Bewegung in die Sache: Vor der Neufassung des Berliner Gesetzes wurde unter Federführung des linken Wirtschaftssenators – und entsprechendem Druck von DGB und Ökoverbänden - durch mehrere Gutachten ein Ausweg entwickelt, um trotz EUGH-Urteil Lohndumping öffentlichen Aufträgen auszuschließen.
Bremen, Berlin, Hamburg und Niedersachsen haben bereits eine Neugestaltung ihrer Tariftreue-Gesetze vorgenommen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen - liegen die Entwürfe oder Eckpunkte vor. In Nordrhein-Westfalen hat der DGB nach der Wahl die Initiative ergriffen und Eckpunkte für ein neues Vergabegesetz vorgelegt, die von SPD, Grünen und der Linken begrüßt wurden.
Die Spielräume
Im Einzelnen unterscheiden sich die Vergabegesetze aber erheblich. Erstens ist es im Bereich des ÖPNV aufgrund einer EU-Sonderregelung weiter möglich die komplette Tariftreue einzufordern. In Hamburg und Niedersachsens wurde diese Lücke nicht genutzt, Brandenburg wendet sie bei grenzüberschreitenden Vergaben nicht an.
Zweitens können nach Rüffert zumindest noch allgemeinverbindlich erklärte Mindestlöhne bei der Ausschreibung verlangt werden. Das betrifft zur Zeit zehn Branchen vom Bau bis zu den Gebäudereinigern. Wichtig sind hier vor allem die zusätzlichen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten der öffentlichen Hand.
Drittens wird in Berlin und Bremen ein vergabespezifischer Mindestlohn von 7,50 ¤ vorgeschrieben – und hoffentlich bald auch erhöht. In Brandenburg ist eine ähnliche Regelung in Aussicht gestellt worden, die allerdings nicht für Kommunen gelten soll. Rheinland-Pfalz will mit 8,50 ¤ einsteigen. Die Bremer scheren aus, da sie den Mindestlohn nicht verlangen wollen, wenn der Auftrag für Unternehmen aus anderen EU-Ländern von Bedeutung ist.
Noch unübersichtlicher ist die Lage bei der Durchsetzung weiterer sozialer und ökologischer Kriterien. Nur Berlin und Bremen haben bei der Beschaffung von Waren nachhaltige Muss-Regelungen gefunden. Hier müssen bei allen Waren – vom Bleistift bis zur Heinzungsanlage - Umweltzeichen und Lebenszykluskosten berücksichtigt werden. Hamburg und andere Bundesländer belassen es bei einer Kann-Regelung; Brandenburg verzichtet komplett auf Ökokriterien.
Auch im Bereich der sozialen Kriterien sind Berlin und Bremen am mutigsten. Sie sehen Nachweispflichten vor und bevorzugen Unternehmen, wenn diese Frauenfördermaßnahmen durchführen und ausbilden oder abgebotene Waren unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden. Der Brandenburger Gesetzentwurf beschränkt sich auf die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen zu Kinder- und Zwangsarbeit.
Es gibt viel zu tun
Es gibt also für DIE Linke in den Landtagen noch viel zu tun. Neben der Höhe des vergabespezifischen Mindestlohns, sollte ein Schwerpunkt in den parlamentarischen Auseinandersetzungen auch auf Schulungen, effektiven Kontrollen und Berichtspflichten liegen. Denn: Was nützen soziale und ökologische Kriterien, wenn nicht auch deren Einhaltung kontrolliert wird. Viele Sachbearbeiter und Beamte in Vergabestellen fühlen sich angesichts der realen Situation am Bau und auch angesichts unübersichtlicher Umweltlabels völlig überfordert und vergeben weiter nach dem einfachsten Kriterium: Der billigste Anbieter bekommt den Zuschlag. Genau diese Geiz-ist-Geil-Mentalität gilt es endlich hinter uns zu lassen.
Den Antrag der Linken im Landtag NRW finden sie hier:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-656.pdfDas WSI (Forschungsinstitut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung) dokumentiert auch zwei Mustergesetzentwürfe der IG Bau und von Transnet sowie verschiedene Gutachten.
Am 20. September fand eine Fachtagung des Cora-Netwzerkes für Unternehmensverantwortung zum Thema FAIRGABE auf Landesebene statt. Die Ergebnisse wurden in dieser sehr empfehlenswerten Broschüre"Quo vadis, Beschaffung? Nachweise-Kontrolle-Umsetzung" domumentiert