Liebe Kolleginnen und Kolleginnen,
Liebe Christa, lieber Andreas, lieber Ernst
Ich habe in der letzten Wahlperiode die Initiativen meiner Fraktion die LINKE. für einen gesetzlichen Mindestlohn mit verantwortet. Die Position beinhaltete sowohl einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 7.50 Euro wie auch eine Anbindung an das Tarifsystem: In Branchen, in denen der niedrigste Tarif über 7,50 Euro liegt, sollte der niedrigste Tarif als gesetzlicher Mindestlohn für diese Branche festgelegt werden. Dies hielten wir hinsichtlich der Stärkung der Tarifautonomie für eine dringende Ergänzung. Mit der Einrichtung einer Mindestlohnkommission wie in Großbritannien sollten die Fortschreibung und Überwachung gewährleistet werden. Auch in der öffentlichen Auftragsvergabe sollten Tariftreue und gesetzlicher Mindestlohn für die Fälle, in denen es keinen Tarif gibt oder der Tariflohn unter 7,50 Euro liegt als verbindliche Vergabeentscheidungen festgeschrieben werden.
In diesem Sinne habe ich auch gewerkschaftliche Aktionen wie den Mindestlohntruck auf dem Rudolfplatz und Veranstaltungen der Einzelgewerkschaften unterstützt.
Natürlich werde ich mich in der nächsten Wahlperiode weiter für einen gesetzlichen Mindestlohn einsetzen. Die Gründe, die Folgen der Niedriglohnpolitik der Bundesregierung und die Aktualität beschreibt ihr ja eindrücklich in Eurem Brief.
Die Ausbreitung von Armutslöhnen auch in Köln, die massenhafte Kinderarmut und den gesellschaftlichen Skandal der Subventionierung von Niedriglöhnen durch Hartz IV. Die aktuelle Studie des Instituts für Arbeit der Uni Duisburg/Essen hat bestätigt: Jeder und vor allem jede Fünfte in Deutschland muss mit Löhnen unterhalb der Niedriglohnschwelle auskommen. 2/3 der Betroffenen sind Frauen. Insofern ist die Auseinandersetzung für eine gesetzlichen Mindestlohn auch als Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit längst überfällig.
Ohne eine Abkehr von der Förderung der Niedriglohnpolitik kann die wirtschaftliche Krise nicht überwunden werden, weil sie für eine Stärkung der privaten Binnennachfrage dringend erforderlich ist. Die Durchsetzung schafft Arbeitsplätze, das hat ja auch die Studie im Auftrag von ver.di erneut bestätigt.
In unseren europäischen Nachbarländern wie Frankreich und den Niederlanden hat sich ein gesetzlicher Mindestlohn bewährt. Er liegt in Frankreich derzeit bei 8, 87 ¤. In den meisten europäischen Ländern ist er in den letzten Jahren deutlich erhöht worden. Das Institut für Arbeit der Uni Duisburg/Essen hat bei seinen Untersuchungen die Niedriglohnschwelle der OECD von 9,62 Euro für die alten Bundesländer in Deutschland zu Grunde gelegt.
Um dem Anspruch auf Armutsfestigkeit gerecht zu werden, halten wir auch eine Heraufsetzung der Mindestlohnforderung für erforderlich. Wir haben deshalb in unserem Wahlprogramm die Forderung nach einen gesetzlichen Mindestlohn nach französischem Vorbild beschlossen. Im Lauf der Legislaturperiode soll der Mindestlohn auf 10 Euro angehoben werden.
In der Bevölkerung gibt es, wie auch die Ergebnisse Eurer Container- Aktion zeigen, längst eine breite Mehrheit für einen gesetzlichen Mindestlohn. Die Chancen zur Durchsetzung in der nächsten Legislaturperiode hängen natürlich zunächst vom Wahlergebnis ab, bei einer schwarz- gelben Mehrheit im Bundestag wird sich weiterhin nichts bewegen. Auch ein Wahlergebnis, dass von der großen Koalition als ‚’Weiter- So’ für ihre Untätigkeit in Sachen Mindestlohn begriffen werden kann, wird nicht helfen.
Rechnerisch gab es im Bundestag eine Mehrheit für einen gesetzlichen Mindestlohn. Leider haben sich die SPD Kolleginnen und Kollegen in allen Abstimmungen dagegen ausgesprochen.
Ich halte es für eine Durchsetzung für dringend erforderlich, dass ParlamentarierInnen sich in solchen grundsätzlichen Fragen auch von ihrer Regierung emanzipieren und nach ihrer Überzeugung abstimmen. Ein Parlament, das nur die Entscheidungen der Regierung abnickt ist demokratisch nicht vertretbar und macht sich selbst überflüssig.
Das Bundesverfassungsgericht hat gerade in mehreren Entscheidungen die Stellung des Parlaments gestärkt. Das sollte auch für solche Entscheidungen und das Handeln von ParlamentarierInnen in dieser Frage Konsequenzen haben.
Wichtig dafür wird auf jeden Fall die Fortsetzung der gewerkschaftlichen Kampagne auch über den Wahlkampf hinaus sein. Daran werde ich mich gerne weiter beteiligen und sie parlamentarisch begleiten.
Mit solidarischen Grüßen
Ulla Lötzer