22.01.2009
Keine private Beteiligung an den Übertragungsnetzen
Die vier großen Energiekonzerne in Deutschland nutzen ihre
Monopolstellung bei den Übertragungsnetzen konsequent für die eigene
Rendite aus. Sie treiben die Preise in die Höhe und sichern sich ihre
Marktmacht - auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher, auf
Kosten der Umwelt und auf Kosten der Energiesicherheit. Deshalb ist es
dringend notwendig, die Übertragungsnetze aus den Konzernen
herauszulösen.
Die Bundesregierung spielt hier ein unrühmliches Spiel, zugunsten der
großen Konzerne. Die Unterstützung von global playern ist ihr wichtiger
als der Verbraucher- und Umweltschutz.
Leider bleiben Sie, meine Damen und Herren von den Grünen mit Ihrem
Antrag auf halben Weg stehen. Sie wollen, wie Sie schreiben, um
„Monopolstrukturen zu vermeiden“ Private an einer neuen
Netzgesellschaft beteiligen. Sie können bei der Frage des Netzbetriebes
aber Monopolstrukturen nicht vermeiden, da es sich schlichtweg um ein
natürliches Monopol handelt.
Der Transport von Energie ist eine elementare Infrastrukturaufgabe und
ganz besonders in einer hochentwickelten Industriegesellschaft. Niemand
kann ohne Energie, Licht, Strom, Wärme am wirtschaftlichen oder
gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Der Strom muss ver-lässlich in
jeder Sekunde bereitgestellt werden können. Er muss mit möglichst
geringer Umweltzerstörung und Ressourcenverbrauch erzeugt und
bereitgestellt werden. Und er muss bezahlbar sein.
Da ist es kontraproduktiv, private Investoren mit reinzuholen. Das
Interesse von privaten Investoren ist doch klar zu benennen: Die
Erzielung einer möglichst hohen und sicheren Kapitalrendite. Diese
Gewinne müssen die Stromkundinnen und –kunden bezahlen. Die sind als
Kunden gefangen und können nicht aus. Sie können weder zu einem anderen
Netzbetreiber wechseln, noch auf den Bezug von Strom oder Gas
verzichten. Private Investoren richten ihre Geschäftspolitik nicht an
den Notwendigkeiten einer umweltschonenden Energieversorgung, an der
langfristigen Erhaltung der Netze, geschweige denn an anderen Zielen
wie dem Erhalt qualifizierter Arbeitsplätze aus. Da nutzt es wenig,
dass der Anteil von privaten Investoren unter 50% liegen soll. Dass die
privaten Investoren ihre Ziele in einer öffentlich-privaten
Netzgesellschaft durchsetzen werden, da können Sie sicher sein. Dazu
brauchen sie keine Mehrheit in dem Unternehmen.
Selbst wenn Sie von den Grünen aus ideologischen Gründen das nicht
wollen: Die Stromnetze gehören – genauso wie die Straßen und das
Schienennetz – in die öffentliche Hand. Die öffentliche Hand kann die
Ziele, der sicheren und effizienten Stromversorgung mit den Zielen der
sauberen und bezahlbaren Versorgung am besten vereinigen. Die
Investitionsmittel für den nötigen Ausbau und der Erneuerung der Netze
können weiterhin über die Nutzungsent-gelte refinanziert werden. Die
öffentliche Hand muss aber keine höchstmögliche Rendite mit den Netzen
erzielen. Sie kann deshalb die Preise senken. Und was am wichtigsten
ist: Sie kann den Netzbetrieb auf die energiepolitischen Ziele von
Klimaschutz und Atomausstieg ausrichten.
Eine solche Netzgesellschaft für die Übertragungsnetze sollte von Bund,
Länder und Gemeinden geführt werden. Dies würde die Chance für mehr
demokratische und gesellschaftliche Kontrolle eröffnen, als wenn der
Bund alleine agieren könnte.