13.02.2009
Ja zu Kapitalverkehrskontrollen
Noch lange vor Ausbruch der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise
warnten die Manager deutscher Großkonzerne vor dem Ausverkauf der
heimischen Industrie an ausländische Staatsfonds. Je nach Branche wurde
vor einer russischen oder einer chinesischen Gefahr gewarnt. Die
Bundesregierung wollte dem durch eine Änderung des
Außenwirtschaftsgesetzes willfährig Rechnung tragen. Im Verlauf der
Debatte und im Verlauf der Finanzkrise hat die Bundesregierung dann die
Begrenzung auf Staatsfonds aufgegeben. Es wurde deutlich, dass
besonders asiatische und arabische Staatsfonds massiv Finanzinstitute
stützten und seit Jahren das US-amerikanische Leistungsbilanzdefizit
finanzieren.
Die Linke begrüßt deshalb, dass die Möglichkeit von
Kapitalverkehrskontrollen auf die weitaus schädlicheren privaten
Investoren wie Privat-Equity und Hedge-Fonds ausgeweitet wurde. Deren
kurzfristige und überzogene Renditeziele haben nicht nur in der
Bundesrepublik viele stabile Firmen in den Ruin getrieben und
massenhaft Arbeitsplätze vernichtet.
Im weiteren Verlauf liefen dann aber die gleichen Manager Sturm gegen
das von ihnen geforderte Gesetz. Anscheinend ist ihnen klar geworden,
dass ihr schon immer falsches Dogma des freien Kapitalverkehrs nach dem
Zusammenbruch der Finanzmärkte massiv an Ausstrahlungskraft verloren
hat. Der BDI warnt in seiner Stellungnahme explizit vor einem neuen
‚Staatskapitalismus’ sowie einer allgemeinen Kapitalismus- und
Globalisierungskritik. Der DIHT ergänzt: Zum jetzigen Zeitpunkt wären
staatliche Kontrollen ausländischer Kontrollen das falsche Signal. Der
zur Bundestagsanhörung eingeladene Privat Equity Fonds Permira sorgt
sich, dass die Kontrollen des Gesetzentwurfs zwar praktisch nicht zur
Anwendung kommen werden, aber die „theoretische Möglichkeit“ schon
abschreckend wirken würde. Der Mittelstandspolitiker der CDU, Michael
Fuchs meldet deshalb schon mal Vollzug im Interesse der der deutschen
Wirtschaft: „Die abstrusen Pläne zur Verschärfung des
Außenwirtschaftsgesetzes haben wir auf ein harmloses Niveau
eingedampft.“ Abstrus bezieht sich hier wohl entweder auf die
Forderungen der Großkonzerne oder das CSU-geführte Ministerium.
Abstrus sind aber durchaus die konkreten Regelungen des Gesetzentwurfs.
Von einer wirksamen Kontrolle kann man jetzt nicht mehr sprechen. Dazu
hätte erstens die Meldepflicht und auch die Beweislast bei den
Investoren liegen müssen. Zweitens hätte das enge Prüfkriterium der
öffentlichen Sicherheit um wirtschaftliche Ziele und die Einhaltung
sozialer und ökologischer Standards ergänzt werden müssen. Drittens
hätte die Prüfschwelle von 25 % Stimmrechtsanteilen gesenkt werden
müssen und viertens die Möglichkeit der Prüfung nicht innerhalb der zu
kurzen Frist von 3 Monaten zu erfolgen.
Das alles lässt den Gesetzentwurf zu einem zahnlosen Tiger verkommen.
Will man stattdessen das öffentliche Interesse schützen, sollte man
wichtige Infrastrukturen und Bereiche der Daseinsvorsorge überhaupt
nicht für private Investoren öffnen. Sie gehören in öffentliche Hand.
Gemeinsam mit dem DGB fordert die Linke, dass schädliche Interessen von
Investoren am besten ausgeschlossen werden, wenn die Beschäftigten
gegenüber der Kapitalseite im Un-ternehmen mindestens gleichberechtigt
sind. Deshalb fordern wir seit langem nicht ‚mehr Staat’, sondern eine
Ausweitung der Mitbestimmung bei Übernahmen, Kapitalerhöhungen und
Börsengängen. Wir wollen darüber hinaus steuerliche Maßnahmen um
Realinvestitionen gegenüber spekulativen Finanztransaktionen zu
begünstigen. Wir denken dabei an Veräuße-rungsgewinne oder die
Kredithebelung.
Statt ergebnisloser Weltfinanzgipfel auf G20-Ebene, die nur das
Bekenntnis zu freien Märkten medienwirksam verbreiten, fordert die
Linke ein internationales Investitionsabkommen. Die bisherigen
Erfahrungen mit dem in Geheimverhandlungen ausgearbeiteten
multilateralen Investitionsabkommen der OECD (MAI), den
WTO-Verhandlungen zum Thema Handel und Investitionen oder den multi-
und bilateralen Freihandelsabkommen haben gezeigt, das allein unter dem
Dach der UN ein alternatives multilaterales Investitionsregime
entwickelt werden kann, das transnationale Konzerne wirksam auf soziale
und ökologische Ziele verpflichtet.