13.03.2008
E.ON Stromnetz in die öffentliche Hand
E.ON will sich von seinem Übertragungsnetz trennen, um einer milliardenschweren Kartellstrafe der EU-Kommission zu entgehen. Dieses Netz muss von der öffentlichen Hand übernommen werden.
Jahrelang hat die Eon AG gemeinsam mit den anderen Stromkonzernen die
Bundesregierung vorgeschickt, in Brüssel gegen eine Entflechtung von
Stromproduktion und Transport zu kämpfen. Pünktlich zum Energierat, an
dem genau über diese Frage verhandelt werden sollte, kam der
Paukenschlag: Ohne vorher mit der Bundesregierung gesprochen zu haben,
kündigt Eon an, sich von seinem Übertragungsnetz zu trennen. Eon tanzt
der Bundesregierung auf der Nase herum und macht sie in Brüssel
lächerlich.
Bis zu 8 Milliarden Euro, das ist die Strafe, die Eon laut
Medienberichten droht – wegen illegaler Preisabsprachen und Behinderung
des Wettbewerbs. Die bei Eon von der EU-Kommission beschlagnahmten
Akten enthalten offenbar hinreichende Beweise für den
Marktmachtmissbrauch. Und nun die Absprache zwischen der EU-Kommission
und Eon: Brüssel verzichtet auf die Strafe, wenn sich Eon von seinem
Übertragungsnetz und von Kraftwerkskapazitäten in Höhe von 4 800
Megawatt trennt. Das ist ein fauler Deal; in dieser Hinsicht stimme ich
mit Minister Glos völlig überein. Eon darf nicht mit einem politischen
Kuhhandel aus der Verantwortung entlassen werden. Wer die
Stromkundinnen und Stromkunden betrügt, muss bestraft werden.
Was soll nun aber mit den Netzen passieren? Sie wurden in der
Vergangenheit heruntergewirtschaftet. Der Blackout im November 2005,
der auf dem Gebiet der RWE passierte, war nur eine Vorwarnung. Die
Netze sind völlig veraltet. Ihre übliche Nutzungsdauer wird auf 50
Jahre angesetzt. Laut Bundesnetzagentur haben die 220 KV-Masten im
Durchschnitt das Alter von 50 Jahren, manche sind sogar 80 bis 85 Jahre
alt. Die Stromkonzerne haben fleißig überhöhte Netznutzungsgebühren
kassiert, aber kaum in die Netze investiert. Dies gefährdet die
Versorgungssicherheit und behindert den Ausbau regenerativer Energien.
Es ist doch im Sinne des Klimaschutzes unerträglich, dass bei starkem
Wind, also genau dann, wenn viel Windstrom produziert werden könnte,
die Windanlagen abgeschaltet werden müssen, weil das Netz von Eon den
Strom nicht aufnehmen kann. Jahrelang haben sie den Ausbau der Netze in
die Regionen, in denen regenerativer Strom produziert wird, verzögert.
Und warum? Weil der saubere Strom eine unangenehme Konkurrenz für die
Atom- und Kohleverstromer wie Eon ist.
Der Betrieb der Netzinfrastruktur muss gesamtgesellschaftlichen Zielen
dienen. Aufgabe ist eine möglichst sichere, bezahlbare,
umweltverträgliche, verbraucherfreundliche und effiziente Versorgung
der Allgemeinheit. Das Beispiel Eon zeigt, dass diese Ziele mit einem
privatwirtschaftlichen Netzbetrieb nicht zu erreichen sind: Die Netze
sind überaltert, die Durchleitungsgebühren viel zu hoch, der Einsatz
regenerativer Energien wird behindert und bezahlen müssen dies alles
die Verbraucher und Verbraucherinnen mit völlig überteuerten
Strompreisen. Auch dieses Jahr vermeldet Eon wieder eine
Gewinnsteigerung von 27 Prozent auf 7,7 Milliarden Euro. Hauptursache:
die hohen Strompreise.
Aufgrund des überragenden Allgemeinwohlinteresses darf das
Übertragungsnetz von Eon weder in die Hände privater Finanzspekulanten
noch anderer privater Investoren fallen. Auch diese würden nur
versuchen, möglichst hohe Profite mit dem Netz zu erzielen. Die
Stromnetze gehören – genauso wie die Straßen und das Schienennetz – in
die öffentliche Hand. Diese ist dafür am besten geeignet. Sie kann die
Ziele, der sicheren und effizienten Stromversorgung mit den Zielen der
sauberen und bezahlbaren Versorgung am besten vereinigen. Die
Investitionsmittel für den nötigen Ausbau und der Erneuerung der Netze
können weiterhin über die Nutzungsentgelte refinanziert werden. Die
öffentliche Hand muss aber keine höchstmögliche Rendite mit den Netzen
erzielen. Sie kann deshalb die Preise senken. Und was am wichtigsten
ist: Sie kann den Netzbetrieb auf die energiepolitischen Ziele von
Klimaschutz und Atomausstieg ausrichten.
Eon hat die Verpflichtungen, die mit dem Netzbetrieb verbunden sind,
nicht in ausreichendem Maße erfüllt. Dies ist ein Missbrauch der
Netzinfrastruktur, der eine Enteignung oder Vergesellschaftung im Sinne
des Grundgesetzes rechtfertigt. Zur Entschädigungsfrage stellt die
Deutsche Bank völlig zu Recht fest, dass die Energieriesen die hohen
Gewinne und ihr Kapital unrechtmäßig mit Monopolrenditen erwirtschaftet
haben. Damit haben sie ihre Entschädigung für die Enteignung schon
vorab kassiert. Deshalb: Lassen Sie uns jetzt die Chance nutzen und das
Netz der Eon AG in die öffentliche Hand überführen.