13.03.2008
Für eine Entflechtung privater Monopole
Die FDP hat einen Entwurf für eine Entflechtungsregelung im Wettbewerbsrecht in den Bundestag eingebracht. Die Linke unterstützt diese Vorhaben im Grundsatz. Für mehr Demokratie in der Wirtschaft muss an den einzelnen Regelungen aber noch gefeilt werden.
Eon vermeldet eine Steigerung des Konzerngewinns für 2007 um 27 Prozent
auf 7,7 Milliarden Euro. RWE steigert sein Betriebsergebnis um 15
Prozent auf 6,5 Milliarden Euro, obwohl der Konzern 2007 eine halbe
Million Kunden verloren hat. Diese Gewinne haben wir alle bezahlt, mit
unserer monatlichen Strom- und Gasrechnung. Der Energiemarkt ist ein
Paradebeispiel für vermachtete Strukturen und den Missbrauch von
Marktmacht. Die Folge sind überteuerte Preise und eine
Energieversorgung, die auf große umweltschädliche Kohle- und
Atomkraftwerke setzt.
Die Diskussion um diesen Missbrauch hat zu dem hessischen Gesetzentwurf
geführt, den Sie, von der FDP nun hier parallel in den Bundestag
einbringen. Ja, es ist ein eindeutiges Defizit der deutschen
Gesetzgebung, dass sie keine Entflechtung kennt. Der vorliegende
Gesetzentwurf bietet eine Diskussionsgrundlage, krankt aber noch an
folgenden Stellen: Sie sagen, Marktmacht und Missbrauch reichten nicht
für Entflechtungsregeln aus. Sie sind der Auffassung, es sei nur in
Erwägung zu ziehen, wenn der Wettbewerb durch ein Übermaß an Martkmacht
beschränkt wird und mit herkömmlichen Mitteln nicht nachhaltig
beseitigt werden könne. Das halten wir für eine zu hohe Hürde. Das
Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung muss selbst Grund genug
sein, ein Entflechtungsverfahren einleiten zu können. Es muss dann
Sache des Unternehmens sein nachzuweisen, dass kein Missbrauch vorliegt.
Ein Aspekt fehlt ihnen völlig: Während Sie und das Kartellrecht im
Wesentlichen nur auf den Wettbewerb abzielen, haben wir einen
umfassenden demokratiepolitischen Zugang zu dem Thema. Ziel einer
Entflechtungsregelung muss auch sein, wirtschaftliche Macht zu
verhindern. Wirtschaftliche Macht ist auch politische Macht und
gefährdet demokratische Entscheidungsprozesse. Wir alle erleben doch
ständig die Einflussnahme einiger weniger transnationaler Konzerne bis
hin zur Erpressung der Politik. Neben der von uns bereits viel
diskutierten Macht der Energiekonzerne gilt das insbesondere auch für
die Medien, weil es dort um Macht über Meinungsbildung und politische
Willensbildung geht.
Der Ministerdispens geht ebenfalls in die falsche Richtung. Wir haben
beim Eon/Ruhrgas Verfahren exemplarisch gesehen, wie die
Ministererlaubnis missbraucht wird. Die Verflechtungen zwischen
Wirtschaft und Politik, gerade auch im Energiesektor, sind einfach zu
groß. Die Ministererlaubnis muss abgeschafft werden. Insofern geht auch
ihre Forderung nach Eingriffsmöglichkeiten des Wirtschaftsministeriums
gegenüber Entflechtung, wenn es um Global Player auf internationalen
Märkten und die Auswirkungen auf ihre Stellung geht, in die völlig
falsche Richtung. Stattdessen sind hier auch auf europäischer und
internationaler Ebene Schritte gegen die Macht der Global Player
notwendig.
Dabei ist es wichtig – und das fehlt bei Ihnen völlig – das
Kartellrecht vom reinen Wettbewerbsrecht auf den Verbraucherschutz
auszuweiten. Die Folgen des Missbrauchs der Marktmacht tragen ja nicht
nur die Konkurrenten am Markt, sondern meist auch die Verbraucherinnen
und Verbraucher. Deren Rechte müssen gestärkt werden. Beim Eingreifen
des Bundeskartellamtes wegen der Einpreisung der CO2-Zertifikate haben
nur andere Unternehmen eine Entschädigung erhalten. Die
Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Preise letztlich bezahlt
haben, sind leer ausgegangen.
Deshalb, Kolleginnen und Kollegen der FDP: Den Ansatz teilen wir, über
die Ausführungen müssen wir noch streiten, wenn Entflechtung zu mehr
Demokratie in der Wirtschaft führen soll.