08.11.2007
Für ein sozial-ökologisches Vergaberecht
Die LINKE will, dass die öffentliche Hand nicht weiter nach dem Niedrigstpreisprinzip ("Geiz ist geil") einkauft oder Aufträge vergibt und damit Lohndumping und Umweltzerstörung befördert.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen!
Ich will einmal daran erinnern: Bereits im April 2002 hat der Bundestag
ein Tariftreuegesetz verabschiedet und die Tariftreue im Vergaberecht
verankert. Das wurde damals im Bundesrat blockiert. Die Länder haben
gesagt: Wir regeln das in Ländergesetzen.
(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben sie nie gemacht!)
Jetzt haben wir einen Zersplitterungszustand, Kollege Rupprecht, der
dringend durch eine bundeseinheitliche Regelung aufgehoben werden muss.
In einigen Ländern gibt es Regelungen, die aber völlig unterschiedlich
sind. Das geht bis hin zu den Kommunen.
Tatsächlich kommt noch hinzu - der Kollege hat gerade darauf
hingewiesen -, dass Ihre Wirtschaftsministerin in NRW als Erste ein
solches Vergaberecht mit der Begründung rückgängig gemacht hat, dass
man sich nicht daran halten würde. Schaffen wir doch vielleicht
demnächst das Strafrecht ab! Das wäre folgerichtig, weil wir nicht alle
Diebe fangen; das wäre sozusagen die Konsequenz.
(Beifall bei der LINKEN)
Daher sage ich auch: Geiz ist nicht geil! Bei 300 Milliarden Euro
Auftragsvolumen im Jahr, Kollege Rupprecht, kann Geiz nicht das
Kriterium für die öffentliche Vergabe sein, wie Sie es hier in den
Vordergrund Ihrer Rede gestellt haben. Geiz macht im Gegenteil arm.
Diese leidvolle Erfahrung machen mehr und mehr Beschäftigte gerade bei
Aufträgen der öffentlichen Hand, beispielsweise in den Bereichen
Behördenpost, Gebäudereinigung, Müllabfuhr oder auch Sicherheit. Geiz
zerstört in diesem Sinne Demokratie, weil Tarifautonomie ein
Grundbestandteil unserer Demokratie ist.
(Beifall bei der LINKEN)
Durch Arbeit zu Armutslöhnen wird die Würde der Menschen getroffen.
Geiz zerstört auch die Umwelt und verhindert ökologische Innovationen.
Ökologische Kriterien sind notwendig, Kollege Rupprecht; denn
beispielsweise nur 0,5 Prozent des Stroms, den die Bundesbehörden
beziehen, sind Ökostrom.
Geiz bei der öffentlichen Auftragsvergabe verschärft nicht nur in
Deutschland, sondern auch international den Druck auf Lohn-, Arbeits-
und Lebensbedingungen vieler Menschen. Davon zeugen die Berichte über
Kinderarbeit in Steinbrüchen Indiens und Chinas sowie über Hungerlöhne
und die Verletzung von Gewerkschaftsrechten in den Sweatshops
transnationaler Konzerne. Vor diesem Hintergrund ist es beschämend,
dass Sie außer Ankündigungen hier noch nichts zustande gebracht haben.
Die EU-Richtlinie ermöglicht ausdrücklich ökologische und soziale
Kriterien im Vergaberecht; aber Sie kommen nicht zu Potte.
Gestern hat der rot-rote Berliner Senat eine Novellierung des Berliner
Vergabegesetzes beschlossen. Er wird mit der Ausweitung der Tariftreue
auf alle Branchen bundesweiter Vorreiter werden. Ein besonderes Novum:
Erstmals wird auch ein Mindestlohn von 7,50 Euro bei öffentlichen
Aufträgen festgeschrieben.
(Beifall bei der LINKEN)
Vereinheitlichen wir doch in diesem Sinne die Vergabekriterien bundesweit, Kollege Rupprecht und Kollege Zeil!
Es geht nicht um wahllose Kriterien; aber aus unserer Sicht gehören
genauso die Förderung der Gleichstellung von Frauen, die betriebliche
Ausbildung, ökologische Standards und der Schutz von Kernarbeitsnormen
dazu, ebenso die Mittelstandsfreundlichkeit. Wir meinen allerdings,
dass dem am besten mit einem zweistufigen Vergabeverfahren Rechnung
getragen wird.
Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie wollen faire Arbeit ermöglichen.
Ein solches Vergaberecht würde einen Schritt in diese Richtung gehen.
Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU und auch Herr Zeil, in der
Auseinandersetzung um einen gesetzlichen Mindestlohn treten Sie hier
immer als die wahren Hüter der Tarifautonomie auf.
(Otto Bernhardt [CDU/CSU]: So ist es! - Martin Zeil [FDP]: So ändern
sich die Zeiten! - Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Da können Sie mal sehen,
was Sie angerichtet haben!)
Man empfindet es immer als verkehrte Welt, wenn Sie sich zum
Fürsprecher der Tarifautonomie machen. Beweisen Sie doch einmal, dass
Sie tatsächlich hinter diesen Werten stehen! Hier haben Sie die
Möglichkeit dazu, indem Sie Tariftreue im Vergaberecht verankern.
Danke schön.