19.09.2007
Ruhrkohle AG in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführen – Börsengang verhindern
Antrag - Drucksache 16/6392
Mit dem Steinkohlefinanzierungsgesetz wird die letzte Hürde für den Börsengang der RAG genommen. Die erfolgte Gründung einer privatrechtlichen RAG-Stiftung, sowie der Erblastenvertrag mit NRW und Saarland steht unter dem Vorbehalt des Gesetzes. Wir lehnen das Gesetz ab. Wir wollen den Börsengang verhindern und setzen an die Stelle der privatrechtlichen eine öffentliche Stiftung. Wenn die öffentliche Hand die Lasten trägt, muss sie auch die Geschäftspolitik bestimmen