21.09.2007
RAG in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführen
Der Börsengang der RAG gefährdet Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die Ewigkeitskosten sind nicht abgesichert. Die Gewinne werden privatisiert, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen die Lasten tragen.
- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau/Herr PräsidentIn
Kolleginnen und Kollegen,
die Bergleute haben das Land über Jahrzehnte hinweg geprägt.
Ich selbst bin mit ihren Kämpfen im Ruhrgebiet gegen Zechenstilllegungen aufgewachsen, in denen sie sozialverträgliches Auslaufen des Kohlebergbaus durchgesetzt haben.
Die Bergleute stehen für Solidarität. Sie stehen für gleichberechtigte Mitbestimmung im Unternehmen. Sie stehen für soziale Verantwortung von Unternehmen und Regierungen.
Jetzt sollen die Bergleute und wir alle mit ansehen, wie Sie, Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, mit dem Börsengang der Ruhrkohle AG Wirtschaftsdemokratie und soziale Verantwortung auf dem Altar des shareholder values opfern. Sie wollen heute die Zukunft vieler Menschen im Ruhrgebiet an die Börse verschachern.
Und das heißt nicht nur die Gefährdung von 100.000 Arbeitsplätzen im Bergbau, den Zulieferern und anderen, die vom Bergbau und den Bergleuten leben.
Akut sind 300 Ausbildungsplätze bei der DSK gefährdet, insgesamt stehen fast 3000 Ausbildungsplätze auf dem Prüfstand. Da beklagen sie groß den Fachkräftemangel in Deutschland. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, die RAG-Stiftung zu verpflichten, diese hochwertigen Ausbildungsmöglichkeiten zu erhalten. Was haben Sie getan? Nichts!
Wir fordern Sie auf, gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen eine Verbundlösung zu schaffen. Bislang profitieren auch bergbaufremde Betriebe in den Bergbauregionen von den hoch qualifizierten Fachkräften. RAG-Stiftung und Evonik Industries müssen in die Pflicht genommen werden, aber auch andere Betriebe in der Region. Darüber hinaus sind Gewerkschaften, Handwerkskammern, regionale Industrie- und Handelskammern, die Agentur für Arbeit und die Kommunen an der Entwicklung einer solchen Lösung zu beteiligen.
Auch der profitable Bereich, der ja nun unter dem Namen Evonik Industries laufen soll, ist unter dem Druck der Renditeerwartung von Arbeitsplatzabbau bedroht. Schon die Vorbereitung des Konzerns auf den Börsengang hat Tausende von Arbeitsplätzen gekostet.
Jetzt will sich die berüchtigte Heuschrecke, der US-Fonds Cerberus bei Evonik einkaufen.
Was Sie hier vorhaben ist auch ein dreistes Kapitel der Umverteilung von öffentlichen Vermögen in private Hände von Aktionären. Und dafür bitten Sie die Steuerzahlerinnen und -zahler auch noch mehrfach zur Kasse.
Die öffentliche Hand trägt 20 Mrd. und damit 95% der Kosten zur Beendigung des Steinkohlenbergbaus – ihre Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeit dabei geben Sie, Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, an eine privatrechtliche Stiftung ab. Sie wird für die Abwicklung des Bergbaus zuständig.
Im Kuratorium der Stiftung haben Bundes- und Landesregierung nur begrenzte Mitsprachemöglichkeiten, das Parlament überhaupt keine.
Der Bundesrechnungshof kritisiert dazu: „Die vorgesehene Anzahl der Mitglieder des Bundes im Kuratorium entspricht ebenfalls nicht seinen finanziellen Verpflichtungen.“
Die Stiftung soll den Börsengang organisieren. Es ist ihre Aufgabe das Stiftungsvermögen so zu verwalten, dass es möglichst zur Regulierung aller auftretenden Altlasten und Ewigkeitskosten, das sind die Kosten der Wasserhaltung, der Dauerbergschäden und der Grundwasserreinigung ausreicht.
Die Gutachten zur Ermittlung des Unternehmenswertes gehen von Marktverhältnissen am 1.1.2007 aus. Hören wir auch dazu den Bundesrechnungshof: „Es ist nicht auszuschließen, dass es im Zeitraum bis zur tatsächlichen Verwertung zu erheblichen, auch ungünstigen Veränderungen des Marktes kommt.“ Und vor allem: „Die Stiftungssatzung enthält weder Regelungen zur Verwertung, geschweige denn eine Mindestbeteiligung der Stiftung“.
Die gesamte Verwertung wird den 3 Vorstandsmitgliedern überlassen – die Folgekosten, wenn die Erlöse nicht reichen, den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.
In einem Erblastenvertrag ist festgelegt, dass die betroffenen Länder NRW und Saarland den nicht gedeckten Teil der Ewigkeitskosten zu 2/3 und der Bund zu 1/3 bezahlen werden! Es gibt keinerlei Haftungsobergrenze.
Mit uns kritisiert auch hier der Bundesrechnungshof: Das Gutachten für die Berechnung der Ewigkeitskosten steht auf hohlen Fundamenten. Es stützt sich im Wesentlichen auf Zahlen, die der RAG-Konzern heraus gegeben hat. Selbst dabei werden erhebliche Risiken beschrieben. Das Ausmaß dieser Risiken, so der Bundesrechnungshof, können weder der Gutachter noch die RAG selbst einschätzen. Und diese Risiken wollen Sie nun der Öffentlichkeit aufbürden. Damit sich private Investoren an den Gewinnen der Evonik Industries bereichern können.
Das Steinkohlefinanzierungsgesetz, das die Bundesregierung hier vorgelegt hat, ist die letzte Möglichkeit, diese Plünderung des öffentlichen Eigentums zu stoppen. Deshalb sagen wir Nein zu diesem Gesetz!
Frau Thoben, nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin der CDU stellte unlängst fest, dass der Konzern den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gehöre. Immerhin haben sie den RAG Konzern seit 1949 mit rund 127 Mrd. ¤ aus Bundes- und Landesmitteln finanziert.
Folgerichtig fordern wir Sie auf: Überführen Sie den gesamten Konzern in eine öffentlich-rechtliche Stiftung statt in eine private.
Der Haftungsverbund darf natürlich nicht aufgehoben werden – die profitabeln Teile nicht an die Börse!
Stattdessen müssen die Erträge für die sozialen Folgen des Auslaufens des Bergbaus genutzt werden
Die Ewigkeitskosten sollen damit abgesichert werden.
Die Aus- und Weiterbildung und die Beschäftigung sollen damit gefördert werden.
Gleichzeitig können notwendige gesellschaftliche Entwicklungen angestoßen werden. Die RAG als Bundesstiftung könnte neben der Fortführung des wirtschaftlichen Betriebs faktisch soziale Aufgaben im Ausbildungsbereich, öffentlichen Beschäftigungssektor und Wohnungsbau übernehmen.
Mit der STEAG wäre es möglich, die zukunftsgerechte Ausgestaltung der Energieversorgung hin zu Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien maßgeblich zu beeinflussen und einen klimaschädlichen Ausbau von konventionellen Kohlekraftwerken zu bremsen.
Da die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Hauptlasten tragen, sollen die Stiftungsgremien auch mehrheitlich von gemeinwohlorientierten Gruppen und gewählten Vertreterinnen und Vertretern des Bundestages und der betroffenen Ländern bestimmt werden. Die Beschäftigten sollen weiterhin durch die Gewerkschaften angemessen beteiligt werden.
Wir fordern Sie auch auf, ein Strukturprogramm für die Bergbauregionen in NRW und dem Saarland aufzulegen. Einerseits halten wir eine Grundfördermenge an Steinkohle als Sockel für notwendig.
Vor allem aber haben die Menschen im Ruhrgebiet und an der Saar ein
Recht auf zukunftsfähige Industriearbeitsplätze. Dabei muss auch die Situation der Zulieferindustrie einbezogen werden, die allein rund 70.000 Arbeitsplätze umfasst.
Der Wandel hin zu einer nachhaltigen Energiepolitik, zu Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien bietet Chancen. Es geht nicht darum, heimische Kohle durch billige Importkohle zu ersetzen, wie Sie es vorhaben.
Dafür brauchen wir eine gezielte Ansiedlungsstrategie. Niedersachsen und andere Länder haben in diesem Punkt die Zeichen der Zeit erkannt und profitieren inzwischen enorm vom Anlagebau für erneuerbare Energien. Die Bergbauregionen müssen da Anschluss bekommen. Hier sind große Potentiale in Energieeffizienztechniken und dem Anlagebau vorhanden.
Diese Ansiedlungsstrategie muss für eine Übergangszeit finanziell unterstützt werden.
8 Mrd. sparen der Bund und NRW insgesamt bis 2019 an Subventionen ein.
Solange bis ausreichend Ersatzarbeitsplätze geschaffen worden sind, fordern wir Sie auf, die frei werdenden Subventionen für dieses Strukturprogramm zu nutzen.
Kolleginnen und Kollegen, sie wollen heute die Gewinne des Konzerns und die Entscheidungen privatisieren – die Kosten aber sozialisieren. Wir wollen dann auch die Gewinne und die Entscheidungen sozialisieren.